Flyer und Postwurf in Österreich: Was er kostet, wen er erreicht und was du beachten musst
Ein Flyer im Postkasten ist eine der wenigen Werbeformen, die wirklich jeden Haushalt in deiner Gemeinde erreicht. Damit er Anfragen bringt, brauchst du ein klares Angebot und ein paar Regeln im Kopf.
Einen Postwurf in Österreich verschickst du am einfachsten über die Österreichische Post: Du wählst die Gemeinden oder ein Gebiet, lieferst die Flyer ab 500 Stück an, und die Post stellt sie an alle Haushalte zu, die Werbung nicht ausdrücklich ablehnen. Zum Stückpreis kommen 5 Prozent Werbeabgabe und die Umsatzsteuer dazu.
In diesem Artikel zeige ich dir, welche Varianten es gibt, wie der „Bitte keine Werbung“-Aufkleber wirkt, wann die Robinsonliste eine Rolle spielt und wie du einen Flyer gestaltest, dessen Erfolg du auch messen kannst. Preise und Regeln stammen von der Post, der WKO und dem Unternehmensserviceportal, Stand Oktober 2026. Die Beispielbetriebe sind erfunden.
Welche Postwurf-Varianten bietet die Post an?
Für klassische Flugblätter ohne Namen und Adresse gibt es Info.Post Classic. Laut Post ist eine Streuung auf Gemeindeebene möglich, kleine Streuungen gehen ab 500 Stück. Erlaubt sind Prospekte, Gutscheine und Warenproben bis 250 Gramm, auch Sonderformate. Den Streuplan kannst du über das Geomarketing-Tool der Post selbst zusammenstellen.
Wenn du nicht selbst drucken willst, gibt es EinfachWerben Print. Dort gestaltest du online oder lädst eine fertige Druckdatei hoch, wählst für Flugblätter eine Postleitzahl oder einen Umkreis auf der Karte und siehst über einen Richtpreis-Rechner die ungefähren Kosten für Druck und Porto.
Etwas gezielter ist Info.Post Select. Dabei steht „An einen Haushalt“ auf der Sendung, und die Post wählt mit dir passende Haushalte aus einer Datenbank mit rund 4 Millionen Haushalten aus. Auch hier liegt die Mindestmenge bei 500 Stück. Persönlich adressierte Werbung läuft als Info.Mail Werbung, ebenfalls ab 500 Stück.
Was kostet ein Postwurf bei der Post?
Für Info.Post Classic nennt die Post auf ihrer Website einen Preis ab 0,1082 Euro pro Stück. Der genaue Preis hängt vom Gewicht und vom gewählten Streugebiet ab. Laut den FAQ der Post rechnet sich der Rechnungsbetrag so: Nettoentgelt nach Rabatten, plus 5 Prozent Werbeabgabe, plus 20 Prozent Umsatzsteuer. Dazu kommen natürlich noch Gestaltung und Druck.
Ein erfundenes Beispiel: Ein Installateur aus Strasshof will 2.000 Haushalte in drei Nachbargemeinden erreichen. Mit dem Einstiegspreis wären das rund 216 Euro netto Zustellung, plus Werbeabgabe und Umsatzsteuer, plus Druck. Hol dir für deine Gemeinden immer ein konkretes Angebot, weil sich der Preis je nach Gebiet und Format ändert.
So geht’s: Rechne vor dem Druck aus, wie viele Aufträge du brauchst, damit sich die Aussendung trägt. Bei einem Auftragswert von ein paar hundert Euro reicht oft schon ein einziger.
Was bedeutet der „Bitte keine Werbung“-Aufkleber für meinen Flyer?
Laut Post werden Abgabestellen mit Verzichtshinweis bei Info.Post Classic und Collect nicht beliefert. Ebenfalls ausgenommen sind Zweit- und Ferienwohnungen sowie rein gewerblich genutzte Objekte. Amtliche Mitteilungen und Partezettel bekommen auch Haushalte mit Aufkleber, weil das keine Werbung ist.
Der offizielle Aufkleber „Bitte keine unadressierte Werbung“ ist laut WKO Teil einer freiwilligen Selbstbeschränkung der österreichischen Werbewirtschaft und wird von den gewerblichen Verteilern grundsätzlich beachtet. Laut WKO muss er dafür gut sichtbar an der Wohnungstür angebracht sein, nicht am Haustor eines Mehrparteienhauses. Die aktuellen Aufkleber gelten bis Ende 2027.
Wenn du selbst oder mit Bekannten verteilst, halte dich trotzdem daran. Wer ausdrücklich keine Werbung möchte, wird durch deinen Flyer nicht zur Kundschaft, ist aber schnell verärgert. Plane bei der Auflage ein, dass ein Teil der Haushalte nicht erreicht wird.
Muss ich für Flyer Werbeabgabe zahlen?
Die Werbeabgabe beträgt laut Unternehmensserviceportal 5 Prozent und betrifft klassische Werbeleistungen gegen Entgelt. Schuldner ist, wer das Entgelt für die Werbeleistung bekommt. Laut einem Merkblatt der WKO gilt bei Prospekten und Flugblättern die Verteilung als abgabepflichtige Veröffentlichung, persönlich adressierte Mailings sind dagegen nicht erfasst.
Bei der Post heißt das konkret: Alle Leistungen rund um unadressierte Werbesendungen sind werbeabgabepflichtig, die Post stellt die Abgabe in Rechnung und führt sie ab. Info.Mail ist als adressierte Sendung nicht abgabepflichtig. Wenn du selbst verteilst oder einen privaten Verteiler beauftragst, klär die Frage mit deiner Steuerberatung. Das ist kein Rechtsrat, bei Details hilft die WKO.
Gilt die Robinsonliste oder die ECG-Liste auch für Postwurf?
Nein, für unadressierte Flyer gilt keine der beiden Listen. Die Robinsonliste der WKO betrifft laut WKO nur persönlich adressiertes Werbematerial. Adressverlage und Direktmarketingunternehmen müssen die eingetragenen Personen aus ihren Daten entfernen. Betriebe, die für ihr eigenes Geschäft Post verschicken, sind laut WKO nicht zum Abgleich verpflichtet, müssen aber Personen entfernen, die keine Zusendungen mehr wollen.
Die ECG-Liste der RTR betrifft Werbe-E-Mails, nicht Papier. Sie wird erst wichtig, wenn du aus dem Flyer heraus E-Mail-Adressen sammelst und später Werbung per E-Mail schicken willst.
Wie gestalte ich einen Flyer, der Anfragen bringt?
Ein Flyer hat nur ein paar Sekunden zwischen Postkasten und Altpapier. Konzentrier dich deshalb auf ein einziges Angebot statt auf deine gesamte Leistungsliste. Eine Gärtnerei schreibt also nicht „Alles rund um den Garten“, sondern „Heckenschnitt im Marchfeld – Termine im November frei“.
- Ein Angebot mit klarem Nutzen in der Überschrift
- Dein Ort und die Gemeinden, die du bedienst
- Ein Foto von dir oder deiner Arbeit statt Stockfoto
- Eine Frist, zum Beispiel „gültig bis 15. Dezember“
- Telefonnummer groß und ein QR-Code zu einer eigenen Angebotsseite
- Rückseite: kurz, warum man dir vertrauen kann, etwa Bewertungen oder Jahre im Ort
Wie messe ich, ob mein Postwurf etwas gebracht hat?
Gib jeder Aussendung einen eigenen Code, etwa „HECKE26“, den Kundinnen beim Anruf oder im Formular nennen, um das Angebot zu bekommen. Lass den QR-Code nicht auf deine Startseite führen, sondern auf eine eigene Seite, deren Besuche du getrennt siehst. Wenn du zwei Gemeinden mit unterschiedlichen Codes bespielst, siehst du sogar, wo der Flyer besser ankommt.
Schreib nach vier Wochen auf, was es gekostet hat und wie viele Anfragen und Aufträge mit Code kamen. Erst dann entscheidest du, ob du die Aussendung wiederholst, das Gebiet änderst oder ein anderes Angebot testest.
So geht’s: Leg vor dem Druck eine einfache Liste an: Datum, Gebiet, Stückzahl, Kosten, Code, Anfragen, Aufträge. So wird aus Bauchgefühl eine Zahl.
Ein Angebot, eine Frist, ein Code und ein QR-Code zu einer eigenen Seite machen aus einem Flyer eine Werbung, deren Erfolg du nachrechnen kannst.
Häufige Fragen
Was kostet ein Postwurf in Österreich?
Bei der Post kostet Info.Post Classic laut Website ab 0,1082 Euro pro Stück, abhängig von Gewicht und Gebiet. Dazu kommen 5 Prozent Werbeabgabe, 20 Prozent Umsatzsteuer sowie Gestaltung und Druck. Die Mindestmenge liegt bei 500 Stück.
Darf ich Flyer in Postkästen mit „Bitte keine Werbung“ werfen?
Die Post beliefert Haushalte mit Verzichtshinweis nicht mit unadressierter Werbung, und auch gewerbliche Verteiler beachten den Aufkleber laut WKO grundsätzlich. Halte dich auch beim Selbstverteilen daran, damit du keine Leute verärgerst.
Muss ich bei Flyern die Robinsonliste beachten?
Nein, die Robinsonliste betrifft laut WKO nur persönlich adressierte Werbung. Für unadressierte Flugblätter „An einen Haushalt“ ist der „Bitte keine Werbung“-Aufkleber maßgeblich.
Wie machst du das in deinem Betrieb?
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Quellen
Alle Angaben habe ich mit diesen Quellen geprüft (Stand: 27. Oktober 2026). Die rechtlichen Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung – bei Detailfragen hilft die Wirtschaftskammer.
- Österreichische Post: Info.Post: Flugblatt versenden
- Österreichische Post: EinfachWerben Print
- Österreichische Post: FAQ für Geschäftskund*innen (Werbeverzicht, Werbeabgabe)
- Österreichische Post: Produktblatt Info.Post Select
- Österreichische Post: Preisverzeichnis Info.Mail Werbung (gültig ab 1.5.2025)
- WKO, Fachverband Werbung und Marktkommunikation: Flugblattverzichter
- WKO, Fachverband Werbung und Marktkommunikation: Robinsonliste
- Unternehmensserviceportal (USP): Werbeabgabe
- WKO Salzburg, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation: Werbeabgabe (Merkblatt)
- RTR: ECG-Liste



