Preise auf der Website zeigen? Warum es sich fast immer lohnt – und was du dabei beachten musst
Viele Betriebe schreiben lieber „Preis auf Anfrage“. Dabei sorgen ehrliche Richtwerte für passendere Anfragen – wenn du ein paar Regeln kennst.
„Preis auf Anfrage“ ist auf vielen Websites heimischer Betriebe der Standard. Die Gründe sind verständlich: Jeder Auftrag ist anders, man will sich nicht festlegen, und vielleicht schaut ja die Konkurrenz mit. Für die Menschen auf der anderen Seite bleibt aber eine Frage offen, die sie fast immer zuerst beschäftigt: Kann ich mir das leisten?
In diesem Artikel zeige ich dir, was Forschung zur Preisangabe auf Websites sagt, was das österreichische Recht verlangt, sobald du Preise nennst, und wie du auch bei individuellen Aufträgen eine ehrliche Orientierung gibst. Ein Hinweis vorweg: Ich bin Webdesigner und kein Jurist. Die rechtlichen Punkte habe ich bei der WKO und im Gesetz nachgelesen, im Einzelfall hilft dir deine Wirtschaftskammer weiter.
Was Forschung über versteckte Preise sagt
Die Nielsen Norman Group hat in Nutzertests beobachtet, wie Menschen auf fehlende Preise reagieren. Selbst Geschäftskunden nannten den Preis als die Information, die sie online am dringendsten brauchen. Fehlte er, wechselten Teilnehmende zur Website eines Mitbewerbers. Unternehmen, die Kosten verbergen, wirkten auf viele ausweichend und weniger vertrauenswürdig.
Auch in ihrer Übersicht zur Glaubwürdigkeit von Websites nennt die Nielsen Norman Group offene Information als einen von vier zentralen Faktoren, ausdrücklich auch Grundpreise und Gebühren. Ein Preis muss also nicht exakt sein, um zu helfen. Er gibt Besuchern einen Ausgangspunkt und sortiert für dich vor: Wer deinen Richtwert kennt und trotzdem anfragt, hat sich oft schon halb entschieden.
Was das Gesetz verlangt
Das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) gilt laut WKO für Waren und für Dienstleistungen nach der Gewerbeordnung, und zwar gegenüber Konsumenten, nicht gegenüber anderen Unternehmen. Welche Betriebe ihre typischen Leistungen auszeichnen müssen, legt eine Verordnung fest. Auf der Liste stehen unter anderem Friseure, Kosmetik und Fußpflege, Maler, Glaser, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Schlosser, Schuhmacher und Textilreinigungen. Sie müssen ihre Preise in Preislisten deutlich sichtbar im Geschäftslokal zeigen, manche Branchen auch außen.
Für die Website wichtig: Laut WKO müssen sich auch freiwillige Preisangaben, etwa in der Werbung, an das PrAG halten. Und § 9 PrAG schreibt vor, dass Preise inklusive Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge anzugeben sind. Zeigst du zusätzlich einen Nettopreis, muss der Bruttopreis in unmittelbarer Nähe stehen. Auch das E-Commerce-Gesetz verlangt laut WKO, dass Preise auf Websites klar zuordenbar sind und im Geschäft mit Privatkunden immer inklusive Umsatzsteuer angegeben werden.
- Für Privatkunden immer Endpreise inklusive Umsatzsteuer angeben
- Wo es üblich ist, darfst du laut WKO statt des Gesamtpreises einen Preis je Leistungseinheit nennen, etwa einen Stundensatz – dann musst du aber ein Verzeichnis der verrechneten Arbeitswerte bereithalten
- Anfahrt, Mindestarbeitszeit oder Mindestfahrtstrecke sind gesondert auszuweisen
- Richtest du dich an Betriebe, darfst du netto angeben, schreib es aber klar dazu
Ein Wort für Kleinunternehmer
Seit 1. Jänner 2025 liegt die Grenze für die Kleinunternehmerregelung laut Unternehmensserviceportal bei 55.000 Euro Umsatz. Wer sie nutzt, stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung. Achtung: Weist du trotzdem Umsatzsteuer auf einer Rechnung aus, schuldest du diesen Betrag laut USP dem Finanzamt.
Für deine Website heißt das: Dein Preis ist für die Kundschaft der Endpreis. Ein kurzer Hinweis wie „Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer verrechne ich keine Umsatzsteuer.“ beantwortet die Frage, bevor sie gestellt wird.
„Ab“-Preise, Spannen und typische Beispiele
Wenn jeder Auftrag anders ist, musst du nicht jeden Fall durchrechnen. Jakob Nielsen empfiehlt für genau diese Situation, Preise für ein paar typische Szenarien zu zeigen. In seinem Beispiel könnte ein Gartenservice etwa Preise für einige typische Grundstücksgrößen angeben. Eine einfache Tabelle mit Beispielpreisen half Testpersonen mehr als ein komplizierter Rechner.
So bekommt Unbekanntes einen Rahmen. Wichtig ist, dass das Beispiel realistisch ist und du sagst, wovon der Preis abhängt.
So geht’s: Formuliere zum Beispiel für einen Malerbetrieb im Weinviertel: „Ein Zimmer mit etwa 15 m² Bodenfläche, Wände und Decke weiß ausmalen, inklusive Abdecken: rund 600 bis 850 Euro inkl. USt. Der genaue Preis hängt vom Zustand der Wände ab.“ Die Zahlen hier sind nur ein Beispiel, setz deine eigenen ein.
Kostenvoranschlag: klar sagen, was gilt
Viele Anfragen enden in einem Kostenvoranschlag. Auch dafür gibt es Regeln, die du am besten schon auf der Website offen ansprichst. Laut WKO ist ein Kostenvoranschlag gegenüber Verbrauchern verbindlich, solange du nicht ausdrücklich etwas anderes erklärst. Ein Entgelt dafür darfst du nur verlangen, wenn du vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hast, sonst ist er kostenlos.
Bei einem ausdrücklich unverbindlichen Kostenvoranschlag musst du beträchtliche Überschreitungen sofort melden. Laut WKO gelten nach der Rechtsprechung mehr als 15 Prozent als Richtwert.
So geht’s: Schreib unter deine Preisbeispiele einen Satz wie: „Nach einer Besichtigung bekommst du von mir einen kostenlosen, verbindlichen Kostenvoranschlag.“ Oder, wenn du ihn verrechnest: „Der Kostenvoranschlag kostet 80 Euro und wird bei Auftrag gutgeschrieben.“
Und wenn jemand nur vergleicht?
Dann ist das in Ordnung. Wer nur den günstigsten Preis sucht, hätte auch nach einem Gespräch woanders gekauft. Mit einem ehrlichen Richtwert sparst du dir dieses Gespräch und hast mehr Zeit für Menschen, die zu dir passen. Erklär neben dem Preis kurz, was enthalten ist, zum Beispiel Abdecken, Reinigung oder Entsorgung. So wird aus der Zahl ein nachvollziehbares Angebot.
Ein ehrlicher Richtwert inklusive Umsatzsteuer schreckt nicht ab – er schafft Vertrauen und bringt Anfragen von Menschen, die wirklich zu dir passen.
Häufige Fragen
Muss ich Preise auf meiner Website angeben?
Das E-Commerce-Gesetz zwingt laut WKO nicht dazu. Bestimmte Gewerbe müssen ihre typischen Leistungen aber im Geschäftslokal per Preisliste auszeichnen. Wenn du Preise auf der Website nennst, müssen sie den Regeln des Preisauszeichnungsgesetzes entsprechen.
Netto oder brutto?
Gegenüber Privatkunden immer brutto, also inklusive Umsatzsteuer und aller Zuschläge. Nennst du zusätzlich einen Nettopreis, muss der Bruttopreis direkt daneben stehen.
Darf ich „ab“-Preise verwenden?
Ja, als Orientierung sind sie üblich. Achte darauf, dass der genannte Preis realistisch erreichbar ist und du erklärst, wovon der endgültige Preis abhängt. Bei Unsicherheit hilft dir die Wirtschaftskammer.
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Quellen
Alle Angaben habe ich mit diesen Quellen geprüft (Stand: 27. Oktober 2026). Die rechtlichen Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung – bei Detailfragen hilft die Wirtschaftskammer.
- WKO: Preisauszeichnung bei Dienstleistungen
- WKO: Allgemeine Grundsätze der Preisauszeichnung
- JUSLINE Österreich: § 9 PrAG – Inhalt der Auszeichnung
- WKO: Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG)
- Unternehmensserviceportal (USP): Kleinunternehmen (Regelung seit 1. Jänner 2025)
- WKO: Kostenvoranschlag gegenüber Verbrauchern
- Nielsen Norman Group: Pricing Information Gives B2B Sites a Competitive Advantage
- Nielsen Norman Group: Show Prices for Common Scenarios
- Nielsen Norman Group: Trustworthiness in Web Design: 4 Credibility Factors


